Fecha de publicación: 30 de octubre de 2026

Ob ein zusätzliches Geräteverfahren wirtschaftlich in eine Arztpraxis passt, lässt sich nicht am Anschaffungspreis allein erkennen. Benötigt werden eine fachlich begründbare Anwendung, eine zulässige Abrechnung, tatsächlich verfügbare Arbeitszeit und realistische Nachfrage. Erst dann ist eine Kalkulation sinnvoll. Ein hoher rechnerischer Ertrag macht eine ungeeignete Behandlung nicht geeigneter.

Drei Fragen, drei Rechnungen

Deckt eine zusätzliche Sitzung ihre zusätzlichen Kosten? Dafür dient der Deckungsbeitrag: Erlös abzüglich der der Sitzung zugerechneten variablen Kosten. Trägt das Angebot seine laufenden festen Ausgaben? Dafür wird der monatliche Deckungsbeitrag mit diesen Ausgaben verglichen. Wann fließt das investierte Kapital zurück? Dafür braucht es eine gesonderte Betrachtung der Zahlungsströme.

Diese Fragen dürfen nicht vermischt werden. Wer den gesamten Kaufpreis als anfänglichen Geldabfluss erfasst, darf eine spätere rechnerische Verteilung desselben Kaufpreises nicht nochmals als Zahlung abziehen. Umgekehrt zeigt ein monatlicher Überschuss vor dieser Verteilung noch nicht, dass die Investition vollständig erwirtschaftet wurde.

Ein bewusst vereinfachtes Beispiel

Angenommen, ein Gerät kostet 6.000 Euro. Laufende feste Zusatzkosten betragen 600 Euro pro Jahr, also 50 Euro monatlich. Nach Abzug aller im Beispiel angesetzten variablen Kosten verbleiben 35 Euro je tatsächlich bezahlter Sitzung. Diese Beträge sind frei gewählte Rechenannahmen, keine Marktpreise oder Honorarempfehlung.

Mann kalkuliert mit Notizbuch und Taschenrechner neben Aktenordnern
Symbolbild zur wirtschaftlichen Planung einer Praxisleistung Kostenrechnung und Nachfrage ersetzen weder eine Indikationsprüfung noch den Nachweis eines medizinischen Nutzens
Cargo 20 Sitzungen im Monat
Deckungsbeiträge: 20 × 35 Euro 700 Euro
Laufende feste Zusatzkosten −50 Euro
Monatlicher Zahlungsüberschuss im Modell 650 Euro
Rechnerische Kaufpreisverteilung über 60 Monate −100 Euro
Kalkulatorischer Restbetrag 550 Euro

Die 60 Monate sind ausschließlich eine gewählte Rechendauer; daraus folgt keine steuerliche Abschreibungsregel. Ohne Anlaufphase, Steuern, Finanzierung oder weitere Investitionen wären 6.000 Euro bei konstant 650 Euro monatlichem Zahlungsüberschuss rechnerisch nach rund 9,2 Monaten zurückgeflossen. Bei zehn Sitzungen bleiben 300 Euro monatlich, entsprechend 20 Monate. Bei fünf Sitzungen sind es 125 Euro, entsprechend 48 Monate. Gerade diese Abhängigkeit von der Auslastung ist entscheidend.

Welche Kosten fehlen leicht?

Erfassen Sie Aufklärung, Anwendungsvorbereitung, Dokumentation, Reinigung, Wartung und Terminorganisation. Arbeitszeit ist nicht automatisch eine variable Auszahlung: Bei vorhandenem Personal kann sie zunächst eine Kapazitätsfrage sein. Muss zusätzliche Arbeitszeit bezahlt werden, verändert sich der Zahlungsstrom. Wird ein anderer Termin verdrängt, entsteht ein entgangener Beitrag zur Praxisfinanzierung. Solche Unterschiede gehören offen in die Annahmen.

Bei Finanzierung müssen tatsächliche Raten, Gebühren und Zinsen gesondert berücksichtigt werden. Die FMA erläutert den Unterschied zwischen nominalem Zinssatz und effektiver Kostenbelastung. Ob ein konkreter Praxisvertrag unter Verbraucherkreditregeln fällt, ist damit nicht entschieden. [3]

Die medizinische Entscheidung kommt vor der Auslastung

Die kalkulierte Einnahme ist nur dann belastbar, wenn die Leistung tatsächlich so erbracht und abgerechnet werden darf. In Deutschland sind insbesondere die Voraussetzungen der GOÄ und ihre Rechnungsanforderungen zu beachten. Eine gewünschte Rendite begründet keine Gebührenposition. [1] [2]

Prüfen Sie Nutzen, Unsicherheit und Sicherheit für die konkrete Anwendung. Eine notwendige Behandlung darf durch ein ergänzendes Angebot nicht verzögert werden. [4] En Abrechnungsregeln in Österreich und Deutschland y el grundsätzliche Investitionsplanung einer Frequenzpraxis helfen bei den nächsten Schritten. Für externe Finanzierung lohnt zusätzlich die Prüfung der Kredit- und Leasingbedingungen.

Fuentes e información adicional

  1. Alemania: GOÄ, artículo 1 — Ámbito de aplicación. Consultado el 30 de octubre de 2026.
  2. Alemania: GOÄ, artículo 12 — Plazo de pago y facturación. Consultado el 30 de octubre de 2026.
  3. Finanzmarktaufsicht Österreich: Konsumkredite. Consultado el 30 de octubre de 2026.
  4. NCCIH: Are You Considering a Complementary Health Approach?. Consultado el 30 de octubre de 2026.
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Herbert Eder
Herbert Eder es investigador en el campo de las frecuencias, terapeuta de frecuencias, autor y formador. Desde 1994 se dedica a la terapia de frecuencias y a la medicina de la información. En herbert-eder.com transmite conocimientos especializados de forma accesible, comparte experiencias de sus muchos años de práctica y analiza los avances en la investigación sobre frecuencias, con una visión responsable de las posibilidades de aplicación y sus límites.

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